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   BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21   

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BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21 (https://dejure.org/2022,3425)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2022 - 1 B 55.21 (https://dejure.org/2022,3425)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2022 - 1 B 55.21 (https://dejure.org/2022,3425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 133 Abs. 3
    Anforderungen an die Annahme einer asylverfahrensrechtlichen "starken Vermutung" für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes mit Verfolgungsgründen - sowie deren Widerlegung -; Bedeutung einer solchen 'starken Vermutung' im Rahmen der ...

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    "welche Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - RN.

    2.3 Aus denselben Gründen geht auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (gemeint ist offenkundig EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 -) ins Leere, dass eine Vermutung dafür bestehe, dass bei Wehrdienstentziehung eine staatliche Reaktion durch syrische Stellen erfolge, die politisch motiviert sei und deswegen zur Flüchtlingsanerkennung führen müsse; denn auch insoweit wird eine Abweichung in den für die Entscheidung maßgeblichen rechtlichen Ansätzen schon nicht dargelegt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    2.1 Der Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 29. Januar 2021 - OVG 3 B 109.18 -) genügt nicht, weil zwar eine - vom Berufungsgericht hier auch benannte - Abweichung bei der tatrichterlichen Bewertung der Gefahr einer Verfolgungshandlung vorliegt (deren beachtliche Wahrscheinlichkeit das Berufungsgericht hier geprüft und in Würdigung der Erkenntnislage verneint hat), nicht aber eine "Abweichung" in entscheidungserheblichen Rechtssätzen bezeichnet wird.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 20.07.2021 - 1 B 26.21

    Zulassung der Revision; Überzeugungsbildung Wehrdienstentziehung Syrien

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    2.2 Keine andere Beurteilung rechtfertigt daher, dass der Senat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 - 1 B 26.21 8 (1 C 21.21 ) - gegen das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zur Klärung der Frage zugelassen hat,.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 21 ff. - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG - 1 C 21.21 (anhängig)

    M. ./. Bundesrepublik Deutschland - Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    2.2 Keine andere Beurteilung rechtfertigt daher, dass der Senat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 - 1 B 26.21 8 (1 C 21.21 ) - gegen das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zur Klärung der Frage zugelassen hat,.
  • BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21

    Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde zu § 3a Abs. 2 Nr. 5 und

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    Eine tatsächliche Bindung der nationalen Behörden und Gerichte an eine bestimmte tatrichterliche Bewertung der Verfolgungssituation enthält dies nicht (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2021 - 1 B 2.21 - NVwZ-RR 2021, 687).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 -).
  • BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2022 - 2 LB 12/22

    Syrien: Berufung der Beklagten erfolgreich; Keine politische Verfolgung wegen

    Eine tatsächliche Bindung der nationalen Behörden und Gerichte an eine bestimmte tatrichterliche Bewertung der Verfolgungssituation enthält dies nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.1.2022 -1 B 55.21 -, juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 27.04.2021 - 1 B 55/21   

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https://dejure.org/2021,11645
VG Göttingen, 27.04.2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,11645)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27.04.2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,11645)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27. April 2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,11645)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hundehaltungsverbot

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hundehaltungsverbot ist bei völliger Uneinsichtigkeit gerechtfertigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hundehaltungsverbot bestätigt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalter ignoriert hartnäckig Maulkorbzwang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt Hundehaltungsverbot - Verstoß gegen Maulkorbzwang rechtfertigt Haltungsverbot

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21   

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https://dejure.org/2021,9111
VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,9111)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.04.2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,9111)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. April 2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,9111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einschränkungen des Einzelhandels voraussichtlich rechtmäßig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21

    Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Ferner ist davon auszugehen, dass sich der Kundenkreis der Antragstellerin in dem fraglichen Einzelhandelssegment aufgrund des etwa beim Autokauf bestehenden Beratungsbedarfs auch über einen längeren Zeitraum im Verkaufsraum und jedenfalls in der Nähe von Mitarbeitenden aufhält, sodass sich eine Ansammlung und Verbreitung von potentiell virushaltigen Tröpfchen und Aerosolen in der Luft trotz Einhaltung von Hygienemaßnahmen nicht gänzlich verhindern lässt, wodurch insoweit eine erhöhte Infektionsgefahr besteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris Rn. 35 m. w . N.).

    Einem solchen schrittweisen Vorgehen ist indes immanent, dass einige Bereiche früher von Lockerungen profitieren als andere bzw. - umgekehrt - von notwendigen Beschränkungen eher getroffen werden, es also zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen kommt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, Rn. 98, juris).

    Dabei dürfte es nicht zu beanstanden sein, wenn die Infektionsschutzbehörde es für die schon bislang von der Schließung der Einzelhandelsgeschäfte ausgenommenen Geschäfte für die Versorgung der Bevölkerung mit den erforderlichen Gütern des täglichen Lebens bei den bisherigen Regelungen belässt, während die nunmehr wieder geöffneten sonstigen Einzelhandelsgeschäfte vorläufig nur zu den eingeschränkteren Bedingungen einer Terminbuchung und Registrierungspflicht betrieben werden dürfen (so ausdrücklich Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, Rn. 100, juris).

    Der Bedarf nach Artikeln aus diesem Bereich ist für die mögliche Kundschaft häufig erst bei der Durchführung von Handwerksarbeiten kurzfristig, gegebenenfalls auch wiederholt nacheinander, erkennbar, so dass das Erfordernis einer vorherigen Anmeldung Kunden bei der zeitlichen Gestaltung ihres Alltags stärker einschränken und einer effektiven Bedarfsdeckung entgegenstehen könnte (vgl. zu diesen Unterscheidungsmerkmale Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, Rn. 103, juris).

  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Diese Einschätzung erscheint nicht sachwidrig, denn zum einen kommt Buchhandlungen im Hinblick auf die Bildung (Schule, Studium) und die Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu (vgl. OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 57) und zum anderen trägt die Versorgung mit Produkten des Buchhandels unter den Bedingungen eines infektionsbedingten Lockdowns auch wegen der stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten einem Grundbedarf der Bevölkerung Rechnung (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 5 Bs 64/20 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2020 - 13 MN 117/20 -, juris Rn. 53; VGH Hessen, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N -, juris Rn. 59).

    Die Möglichkeit, Produkte des Buchhandels auch im Online-Buchhandel zu erwerben, ändert an diesem gesteigerten Versorgungsauftag nichts (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 5 Bs 64/20 -, juris Rn. 59; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 23. März 2021 - 1 B 95/21 -, Rn. 59, juris).

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21

    Corona; Einzelhandel; Textileinzelhandel; Termin; click and meet

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Diese Einschätzung erscheint nicht sachwidrig, denn zum einen kommt Buchhandlungen im Hinblick auf die Bildung (Schule, Studium) und die Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu (vgl. OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 57) und zum anderen trägt die Versorgung mit Produkten des Buchhandels unter den Bedingungen eines infektionsbedingten Lockdowns auch wegen der stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten einem Grundbedarf der Bevölkerung Rechnung (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 5 Bs 64/20 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2020 - 13 MN 117/20 -, juris Rn. 53; VGH Hessen, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N -, juris Rn. 59).

    Soweit die Bedeutung von Buchhandlungen für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung in der Rechtsprechung teilweise (z.B. BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 59 u. Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris) abweichend beurteilt wird, müsste - soweit es hier überhaupt entscheidungserheblich darauf ankommen sollte - eine abschließende Klärung der Hauptsache vorbehalten bleiben, in der der Instanzenzug zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet ist, ein Verfassungsverstoß ist insoweit jedenfalls nicht offensichtlich (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, Rn. 57, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, Rn. 56, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Dies gilt mit Blick auf Grundrechtseingriffe auch für den Fall, dass die Antragstellerin keinen ihre tatsächlichen Kosten vollständig deckenden Anspruch auf staatliche Hilfen nach den Corona-Hilfsprogrammen hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 95; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38).

    Gesetzlich vorgegebene Ziele darf er weder ignorieren noch korrigieren (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 104 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Soweit die Bedeutung von Buchhandlungen für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung in der Rechtsprechung teilweise (z.B. BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 59 u. Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris) abweichend beurteilt wird, müsste - soweit es hier überhaupt entscheidungserheblich darauf ankommen sollte - eine abschließende Klärung der Hauptsache vorbehalten bleiben, in der der Instanzenzug zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet ist, ein Verfassungsverstoß ist insoweit jedenfalls nicht offensichtlich (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, Rn. 57, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, Rn. 56, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 1 S 1101/20

    Corona-Pandemie: Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Soweit die Bedeutung von Buchhandlungen für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung in der Rechtsprechung teilweise (z.B. BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 59 u. Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris) abweichend beurteilt wird, müsste - soweit es hier überhaupt entscheidungserheblich darauf ankommen sollte - eine abschließende Klärung der Hauptsache vorbehalten bleiben, in der der Instanzenzug zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet ist, ein Verfassungsverstoß ist insoweit jedenfalls nicht offensichtlich (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, Rn. 57, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, Rn. 56, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 1 S 677/21

    Schließung von Möbelhäusern in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Soweit die Bedeutung von Buchhandlungen für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung in der Rechtsprechung teilweise (z.B. BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 59 u. Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris) abweichend beurteilt wird, müsste - soweit es hier überhaupt entscheidungserheblich darauf ankommen sollte - eine abschließende Klärung der Hauptsache vorbehalten bleiben, in der der Instanzenzug zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet ist, ein Verfassungsverstoß ist insoweit jedenfalls nicht offensichtlich (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, Rn. 57, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, Rn. 56, juris).
  • VGH Hessen, 28.04.2020 - 8 B 1039/20

    Untersagung der Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Diese Einschätzung erscheint nicht sachwidrig, denn zum einen kommt Buchhandlungen im Hinblick auf die Bildung (Schule, Studium) und die Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu (vgl. OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 57) und zum anderen trägt die Versorgung mit Produkten des Buchhandels unter den Bedingungen eines infektionsbedingten Lockdowns auch wegen der stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten einem Grundbedarf der Bevölkerung Rechnung (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 5 Bs 64/20 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2020 - 13 MN 117/20 -, juris Rn. 53; VGH Hessen, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N -, juris Rn. 59).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 13 MN 117/20

    Corona; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht; Möbelhäuser;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Diese Einschätzung erscheint nicht sachwidrig, denn zum einen kommt Buchhandlungen im Hinblick auf die Bildung (Schule, Studium) und die Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu (vgl. OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 57) und zum anderen trägt die Versorgung mit Produkten des Buchhandels unter den Bedingungen eines infektionsbedingten Lockdowns auch wegen der stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten einem Grundbedarf der Bevölkerung Rechnung (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 5 Bs 64/20 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2020 - 13 MN 117/20 -, juris Rn. 53; VGH Hessen, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N -, juris Rn. 59).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 42.21

    Beschränkung des Verkaufsbetriebs gem. § 8 Abs. 1, 2 7. SARS-CoV-2-EindV

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
    Soweit die Bedeutung von Buchhandlungen für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung in der Rechtsprechung teilweise (z.B. BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 59 u. Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris) abweichend beurteilt wird, müsste - soweit es hier überhaupt entscheidungserheblich darauf ankommen sollte - eine abschließende Klärung der Hauptsache vorbehalten bleiben, in der der Instanzenzug zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet ist, ein Verfassungsverstoß ist insoweit jedenfalls nicht offensichtlich (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, Rn. 57, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, Rn. 56, juris).
  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 95/21

    Schließung von Geschäften des Einzelhandels - Coronaverordnung; Coronavirus;

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2020 - 3 MR 9/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Outlet-Center gleichheitswidrig

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 13 MN 182/20

    Bewirtungsverbot; Corona; Einkaufscenter; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21

    Corona-Lockdown - TEDi-Filialen bleiben geschlossen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • OVG Thüringen, 08.11.2020 - 3 EN 725/20

    Corona-Pandemie ("2. Welle"): Außervollzugsetzung von Kontaktbeschränkungen in

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Möbelhäusern

  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21   

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https://dejure.org/2022,13939
VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2022,13939)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.03.2022 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2022,13939)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. März 2022 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2022,13939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 BeamtStG, § 2 BLV, § 22 BBG, § 123 Abs 1 Satz 1 VwGO, Art 33 GG
    Laufbahnrechtliches Beförderungsverbot im sog. einaktigen Verfahren (Fortführung der Rechtsprechung)

  • rechtsportal.de

    Laufbahnrechtliches Beförderungsverbot im sog. einaktigen Verfahren (Fortführung der Rechtsprechung)

  • rechtsportal.de

    Auswahlentscheidung für einen Beförderungsdienstposten im sog. einaktigen Verfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 31.03.2020 - 1 B 1751/19

    Beförderungsverbot gemäß § 21 HBG

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Das laufbahnrechtliche Beförderungsverbot ist nicht integraler Bestandteil der Bestenauslese im Sinne einer negativen Eignungsvoraussetzung, dessen Vorliegen im Zeitpunkt der zu treffenden Auswahlentscheidung bereits die Auswahl des betroffenen Bewerbers verbietet (zu § 21 HBG vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 25).

    Vielmehr wird dem Bewerber lediglich die Möglichkeit eröffnet, die laufbahnrechtliche Voraussetzung des § 22 Abs. 2 BBG für eine Beförderung zu erfüllen (zu § 21 HBG vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 31).

    Der Senat hat allerdings in seinem Beschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 - vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Vorverlagerung der Auslese für Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten (sog. einaktiges Verfahren) nur zulässig ist, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Zuweisung des Beförderungsdienstpostens und der Beförderung gegeben ist und eine Verwaltungspraxis, wonach ein ausgewählter Bewerber jahrelang auf dem höherwertigen Dienstposten verbleibt - durch Zeitablauf aus einem laufbahnrechtlichen Beförderungsverbot herauswächst - und sodann ohne weitere Auswahlentscheidung befördert wird, rechtswidrig ist (Senatsbeschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 33).

    Die Auswahlentscheidung muss auf aktuellen dienstlichen Beurteilungen beruhen und etwaige später hinzutretende Bewerber können nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt ausgeschlossen bleiben (Senatsbeschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 33 mwN).

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Erforderlichenfalls hat der auswählende Dienstherr für den Vergleich der Bewertungsmaßstäbe eine erläuternde Stellungnahme zum angelegten Maßstab und zur Frage der Übereinstimmung und Einordnung in das eigene Beurteilungssystem einzuholen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 29, und vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 69).

    Erst wenn sowohl nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen (erste Ebene) als auch nach der im jeweiligen Einzelfall aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgten Heranziehung bestimmter leistungsbezogener Erkenntnisquellen (zweite Ebene) ein qualifikatorisches Patt verbleibt, darf der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien (dritte Ebene) zurückgreifen (zum Ganzen vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 27-36).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Eine auf die individuellen Leistungen bezogene Bewertung und damit eine Begründung bleiben erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16, juris Rn. 70; vgl. Senatsbeschluss vom Beschluss vom 22. Juni 2021 - 1 B 2278/20 -, n.v.).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Führt der Dienstherr trotz des zeitlichen Auseinanderfallens kein erneutes Auswahlverfahren durch und beabsichtigt er, den Dienstposteninhaber zu befördern, haben hierüber informierte potentielle Bewerber die Rechtsschutzmöglichkeit nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Der Dienstherr ist in einem Fall der "Zeitüberschreitung" vielmehr verpflichtet, für die Vergabe des höherwertigen Statusamtes eine neues, aktualisiertes Auswahlverfahren durchzuführen, da die ursprüngliche Auswahlentscheidung für den Beförderungsdienstposten die Bestenauslese, die in einer Beförderung "fortwirken" (so Stuttmann, NVwZ 2019, S. 968, 973) muss, nicht mehr rechtfertigen kann.
  • VGH Hessen, 18.07.2018 - 1 B 2029/17

    Besetzungsverfahren W3-Professur / Widerspruchserhebung per (einfacher) E-Mail

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Für nicht informierte potentielle Bewerber liegt ein Fall der Rechtsschutzverhinderung vor, in dem der Grundsatz der Ämterstabilität zurücktritt (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - 1 B 2029/17 -, juris Rn. 23 und vom 24. Februar 2022 - 1 B 2485/21 -, n.v.).
  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Ein besonderer bzw. gesteigerter Begründungsbedarf ergibt sich vornehmlich bei uneinheitlichen Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 61).
  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Dadurch kann dem Interesse an einer sachgerechten und transparenten Beurteilungspraxis Rechnung getragen werden (Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 86).
  • VGH Hessen, 16.04.2020 - 1 B 2734/18

    Bestenauslese und Assessment-Center

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Erforderlichenfalls hat der auswählende Dienstherr für den Vergleich der Bewertungsmaßstäbe eine erläuternde Stellungnahme zum angelegten Maßstab und zur Frage der Übereinstimmung und Einordnung in das eigene Beurteilungssystem einzuholen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 29, und vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 69).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 6 CE 18.1868

    Abstellen auf Anforderungen des konkreten Dienstpostens in einer dienstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Die unzulässige Gewichtung der Einzelmerkmale nach den konkreten Anforderungen des Dienstpostens kann die Gesamtbewertung der Einzelmerkmale und damit auch das Gesamturteil verschieben (so Bay. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 6 CE 18.1868 -, juris Rn. 18; vgl. Senatsbeschluss vom Beschluss vom 22. Juni 2021 - 1 B 2278/20 -, n.v.).
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23

    Konkurrenteneilverfahren, Beförderungsverbot, Probezeit

    Wegen des für ihn im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestehenden Beförderungsverbots für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hätte er ausgewählt nicht werden dürfen (vgl. insgesamt auch OVG NRW, Beschl. v. 31.10.2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4, VG Regensburg, Urt. v. 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120 -, juris Rn. 35 ff. sowie VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16, a.A. VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21).

    In seiner neueren Rechtsprechung (VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21) revidiert der Hessische VGH die Verknüpfung der laufbahnrechtlichen Beförderungsverbote mit dem in der Auswahlentscheidung zu beachtenden Leistungsgrundsatz mit der Folge, dass ein Beförderungsverbot nicht die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung bewirkt und führt zu der im Hessischen Beamtengesetz gleichlautenden Regelung aus: "Eine positive Auswahlentscheidung zu Gunsten eines Bewerbers, der im Zeitpunkt dieser Entscheidung (noch) einem Beförderungsverbot nach § 21 Abs. 1 HBG unterliegt, beeinträchtigt den - dieser Regelung zugrundeliegenden - laufbahnrechtlichen Zweck nicht.

    Für nicht informierte potentielle Bewerber liegt ein Fall der Rechtsschutzverhinderung vor, in dem der Grundsatz der Ämterstabilität zurücktritt (vgl. insgesamt VGH Hessen, Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21 -, juris Rn. 33).

  • VG Wiesbaden, 03.11.2022 - 3 L 770/22

    Fehlende Auswirkung von Fehlern bei der Vergleichsgruppenzusammenstellung im

    Überdies ist es erforderlich, dass beim Vorliegen eines Beurteilungsfehlers die Möglichkeit besteht, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten eines Antragstellers auswirken kann (HessVGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 15.03.2022 - 1 B 55/21 -, juris Rn. 41).

    Abweichungen sind aber nachvollziehbar zu begründen (BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 3/97 -, juris Rn. 14; HessVGH, Beschluss vom 29.01.2016 - 1 B 1514/15 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 15.03.2022 - 1 B 55/21 -, juris Rn. 53).

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 18.03.2021 - 1 B 55/21   

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https://dejure.org/2021,6012
OVG Bremen, 18.03.2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,6012)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.03.2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,6012)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. März 2021 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2021,6012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 16 FZV; § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
    FZV; VwVfG

  • RA Kotz

    Widerruf roter Dauerkennzeichen bei Beanstandungen des Kontrollheftes

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Zuteilung roter Dauerkennzeichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzuverlässigkeit eines Kfz-Halters bei missbräuchlicher Verwendung eines roten Kennzeichens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 05.03.2019 - 3 B 367/18

    Rotes Kennzeichen; Zuverlässigkeit; Widerruf; Rücknahme; Anschlussbeschwerde

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2021 - 1 B 55/21
    Die Zuverlässigkeit i.S.d. § 16 Abs. 3 FZV ist regelmäßig jedenfalls dann in Frage gestellt, wenn die betreffende Person gegen die einschlägigen Vorschriften im Umgang mit den roten Dauerkennzeichen verstoßen hat (BayVGH, Beschl. v. 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 05.03.2019 - 3 B 367/18, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618

    Zulassungsverfahren, Dauerkennzeichen, Unzuverlässigkeit, Fahrzeug

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2021 - 1 B 55/21
    Die Zuverlässigkeit i.S.d. § 16 Abs. 3 FZV ist regelmäßig jedenfalls dann in Frage gestellt, wenn die betreffende Person gegen die einschlägigen Vorschriften im Umgang mit den roten Dauerkennzeichen verstoßen hat (BayVGH, Beschl. v. 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 05.03.2019 - 3 B 367/18, juris Rn. 7).
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